Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unserer Website und bedanken uns für Ihr Interesse an unseren Produkten.
Alle im Internet angebotenen Artikel sind an Industrie und Gewerbetreibende gerichtet. Wir weisen darauf hin, falls der Auftraggeber privater Endverbraucher ist, dass wir alle gesetzlich
vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte einräumen.
Vorbemerkungen
Wir verkaufen ausschließlich zu diesen Bedingungen. Vom Besteller vorgeschriebene Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den nachstehenden Bedingungen und dem
Inhalt der Auftragsbestätigung übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen. Mündliche, telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der, schriftlichen Bestätigung.
1. Preise
Von uns angebotenen Preise sind EURO Preise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk, inklusive Standartverpackung, Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen. Jede
Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Bis dahin sind unsere Preise freibleibend.
2. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Standartverpackung wird nicht berechnet. Bei der Notwendigkeit besonderer Verpackungsarten behalten wir uns die Berechnung vor. Als Erfüllungstag gilt der Tag der
Absendung ab Lager.
3. Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart liefern wir gegen Zahlung per PayPal, Nachnahme oder Vorkasse, jeweils gegen Rechnung.
4. Widerrufsrecht
Ist der Kunde privater Verbraucher gilt das vierzehntägige Widerrufsrecht.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder — wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung
der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist- zu richten an:
Joachim Prinz - Regalsysteme -
Am Salzbörnchen 22 b
D 59581 Warstein
Telefax 02902 5646, info@kuehlraumregale.com
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung
der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die
bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Nicht paketversandfähige Sachen
werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder Sache,
für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
5. Eigentumsvorbehalt
1.
Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Kommt der Käufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, insbesondere im Fall
des Zahlungsverzugs, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den gelieferten Gegenstand herauszuverlangen, der Käufer ist zur Herausgabe des Gegenstandes verpflichtet.
2.
Der Käufer ist berechtigt, den Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend
dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
3.
Die Be- und Verarbeitung des gelieferten Gegenstandes erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen
Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert des von uns gelieferten Gegenstandes zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn der gelieferte Gegenstand mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen vermischt wird.
4.
Wird der gelieferte Gegenstand mit einem Grundstück verbunden, so tritt der Käufer uns die Forderung zur Sicherheit ab, die ihm aufgrund der Verbindung zu einem Dritten erwachsen.
5.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 ° übersteigt.
6. Rücktritt vom Vertrag
Zahlt der Käufer nicht entsprechend den vorliegenden Bedingungen oder anderweitig getroffene Vereinbarungen, werden sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Für diesen
Fall behält sich die Verkäuferin das Rücktrittsrecht aus etwa weiter abgeschlossenen Verträgen vor. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.
7. Auftragsstornierungen bzw. Änderungen
Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen sind nur schriftlich möglich. Sie werden von uns nicht anerkannt, wenn mit der Fertigung bereits begonnen wurde bzw. Vormaterialbestellungen vorgenommen
wurden. Wir behalten uns vor, eine Gebühr zu erheben.
8. Gefahrenübergang
Die Gefahr des Kaufgegenstandes geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware das Werk des Verkäufers verlässt oder die Ware dem Käufer als versandbereit gemeldet ist und der Käufer die Ware
nicht innerhalb der gesetzten Frist abholt.
9. Mängelrügen
Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 10 Werktagen ab Versand oder Abholung der Ware ab Werk berücksichtigt werden. Bei Transportschäden hat der Besteller eine Tatbestandsaufnahme durch den
Beförderer (Bahn, Spediteur etc.) innerhalb der für das Transportgewerbe geltenden Frist zu veranlassen und dem Verkäufer vorzulegen. Ohne Vorlage einer Tatbestandsaufnahme kann keine Ersatzlieferung
erfolgen.
Farbunterschiede in der Metallfärbung werden als Mängel nicht anerkannt. Konstruktionsänderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Wir behalten uns Ersatz- oder
Neulieferung anstelle der Nachbesserung vor. Darüber hinausgehende Ansprüche wie Geltendmachung von Schadensersatz sind ausgeschlossen.
10. Lieferfristen
Bei Lieferungsverzug ist uns eine Nachlieferungsfrist zu stellen, die, je nach Eigenart des betreffenden Auftrages, angemessen sein muss.
11. Lieferunterbrechung
Wir liefern in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeitraum. Sofern wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert sind, die wir trotz
der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten — gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetretenen z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in
der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfange. Wird durch die o.g. Umstände die
Lieferung oder Leistung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die
Lieferfrist in angemessenem Umfange, wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den o.g. Fällen die Lieferfrist oder werden- wir
von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht des Bestellers.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist Warstein. Leistungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers; bei Lieferung ab Herstellerwerk (Versendungskauf) geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald
die Ware dem Spediteur oder sonst zur Ausführung der Beförderung bestimmten Personen übergeben wurde. Versendungskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Dem Besteller ist bekannt, dass seine Daten EDV-mäßig
gespeichert werden.